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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12584
LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08 (https://dejure.org/2010,12584)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 1 KR 42/08 (https://dejure.org/2010,12584)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 1 KR 42/08 (https://dejure.org/2010,12584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsfreiheit nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bei bestehender Pflichtmitgliedschaft in einem anderen Versorgungssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.11.1997 - 3 BK 16/97

    Versicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze im Künstlersozialversicherungsrecht

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Diesem Grundgedanken entsprechend wurden in § 4 KSVG Ausnahmen von der grundsätzlichen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für diejenigen Künstler und Publizisten festgelegt, die dieses Schutzes nicht bedürfen, weil sie bereits anderweitig kraft Gesetzes für ihr Alter gesichert sind (ausdrücklich: BT-Drs. 9/26 S. 18; BSG, Urteil vom 19.11.1997 - 3 BK 16/97 - Juris).

    Bei der Einführung einer gesetzlichen Pflichtversicherung liegt es zwar in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, den Mitgliederkreis so abzugrenzen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (BSG, Urteil vom 19.11.1997, a.a.O.), es ist jedoch nicht ersichtlich, inwiefern die unterschiedliche Behandlung der aufgezeigten Fälle im Interesse der Versichertengemeinschaft liegen sollte.

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Nach der diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist insoweit eine weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung vorzunehmen, da die berufsständischen Kammern die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrnehmen und dafür die Erfahrungen von Berufsangehörigen aus allen Tätigkeitsbereichen nutzen sollen (BVerwG, Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93; BVerwG, Urteil vom 26.1.1993 - 1 C 33/89; beide Juris).
  • BSG, 09.03.2005 - B 12 RA 8/03 R

    Freiwilliges Mitglied einer berufsständischen Kammer - kein Recht auf Befreiung

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Insofern lässt sich ein anderes Ergebnis auch nicht aus dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" nach Art. 31 GG herleiten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 9.3.2005 - B 12 RA 8/03 R - Juris), wobei zusätzlich darauf hinzuweisen ist, dass eine Kollision von Bundes- mit Landesrecht auch gar nicht vorliegt.
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Nach der diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist insoweit eine weite Auslegung des Begriffs der Berufsausübung vorzunehmen, da die berufsständischen Kammern die Belange der Gesamtheit der von ihr vertretenen Berufsangehörigen wahrnehmen und dafür die Erfahrungen von Berufsangehörigen aus allen Tätigkeitsbereichen nutzen sollen (BVerwG, Urteil vom 30.1.1996 - 1 C 9/93; BVerwG, Urteil vom 26.1.1993 - 1 C 33/89; beide Juris).
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 1776/97

    Aufhebung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Aufgabe

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Umstand, dass ein Wahlrecht des Versicherten, das es ihm ermöglichen würde, im Laufe eines Berufslebens die jeweils günstigste Versorgungsmöglichkeit zu wählen, nicht besteht (BVerfG, Beschluss vom 31.8.2004 - 1 BvR 1776/97).
  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Eine ärztliche Tätigkeit wird daher immer dann angenommen, wenn die Anwendung oder Mitverwendung von ärztlichem Wissen der Tätigkeit ihr Gepräge gibt (VG Karlsruhe, Urteil vom 28.2.2008 - 9 K 79/07 - juris; ebenso zum Begriff der pharmazeutischen Tätigkeit: VG München, Urteil vom 3.6.2008 - M 16 K 07.876 - juris).
  • BSG, 19.03.1970 - 5 RKn 47/67

    Krankengeldanspruch - Auslandsaufenthalt - Urlaubsaufenthalt -

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Bei der Schließung einer planwidrigen Gesetzeslücke ist darauf abzustellen, welche Regelung der Gesetzgeber für diesen Fall getroffen haben würde, wenn er ein Bedürfnis hierfür erkannt hätte (BSG, Urteil vom 19.3.1970 - 5 RKn 47/67 - Juris).
  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 107/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 112 Abs 5 Nr 2a AFG - Füllung von Gesetzeslücken

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Dies ist der Fall, wenn für die anzuwendende Regelung aus ihrem Verhältnis zu der übrigen Rechtsordnung, in der sie steht, klar erkennbar ist, dass sie dem Plan des Gesetzes widersprechend unvollständig ist und dies nicht in der Absicht des Gesetzgebers liegen konnte (BSG, Urteil vom 22.7.1982 - 7 RAr 107/81 - Juris, m.w.N.).
  • VG München, 03.06.2008 - M 16 K 07.876

    Kammerbeitrag; pharmazeutische Tätigkeit in einem pharmazeutischen Randgebiet;

    Auszug aus LSG Hamburg, 25.02.2010 - L 1 KR 42/08
    Eine ärztliche Tätigkeit wird daher immer dann angenommen, wenn die Anwendung oder Mitverwendung von ärztlichem Wissen der Tätigkeit ihr Gepräge gibt (VG Karlsruhe, Urteil vom 28.2.2008 - 9 K 79/07 - juris; ebenso zum Begriff der pharmazeutischen Tätigkeit: VG München, Urteil vom 3.6.2008 - M 16 K 07.876 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - L 4 R 238/15

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Unter Anwendung dieser Maßstäbe liegt eine Ausübung des ärztlichen Berufs iSv § 2 der Hauptsatzung der Berliner Ärztekammer zur Überzeugung des Senats jedenfalls dann vor, wenn die Anwendung oder Mitverwendung von ärztlichem Wissen der konkret ausgeübten Tätigkeit ihr Gepräge gibt (ebenso LSG Hamburg Urt. v. 25.02.2010 - L 1 KR 42/08 - juris Rn. 26; vgl. auch BVerwG Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 - juris Rn. 24 zur vergleichbaren Beurteilung der Tätigkeit eines Apothekers).

    So hat es im Fall einer approbierten Medizinjournalistin, für die das LSG Hamburg eine Pflichtmitgliedschaft in der hamburgischen Ärztekammer angenommen hatte (Urt. v. 25.02.2010 - L 1 KR 42/08) ausgeführt, dass der Begriff der ärztlichen Tätigkeit zwar auch enger verstanden werden könnte.

  • LSG Hessen, 06.02.2014 - L 1 KR 8/13
    Damit liegt eine für eine Tierärztin berufsfremde Tätigkeit nicht vor (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 17. November 2011, L 8 KR 77/11 B ER, juris, Rn 33 f. - Apothekerin, die als Marketingleiterin, Vertriebsleiterin und offizielle Stellvertreterin des Leiters Pharmakovigilanz tätig ist; dagegen verneint LSG Baden-Württemberg mit der Begründung, die Anwendung von medizinischem Fachwissen mache die ausgeübte Beschäftigung nicht zu einer ärztlichen Tätigkeit, die Befreiung eines Arztes, der im Bereich Softwareentwicklung und -vertrieb tätig ist, Urteil vom 23. Januar 2013, L 5 R 4971/10; anders LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2010, L 1 KR 42/08, weitgehend bestätigt durch BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 KS 2/10 R, für den Fall einer als Medizinjournalistin tätigen Ärztin).
  • SG Berlin, 11.01.2017 - S 11 R 4515/15

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierte Ärztin

    Diese Bestimmung regelt die Frage der Berufszulassung und betrifft nicht Regelungsbereiche berufsständischer Art (LSG Hamburg, Urteil vom 24. Februar 2010, L 1 KR 42/08, Juris Rn. 27 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B   

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https://dejure.org/2008,60646
BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B (https://dejure.org/2008,60646)
BSG, Entscheidung vom 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B (https://dejure.org/2008,60646)
BSG, Entscheidung vom 03. September 2008 - B 1 KR 42/08 B (https://dejure.org/2008,60646)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 37/02 R

    Krankenversicherung - keine Versorgung mit Zahnimplantaten und

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Zudem hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V und die darauf beruhenden Richtlinien auch in den Fällen als Rechtsgrundlage heranzuziehen sind und verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, in denen die gesetzlich ausgeschlossene Art der Zahnersatzversorgung die einzig medizinisch sinnvolle Leistung wäre (zB BSG, Urteil vom 13.7.2004 - B 1 KR 37/02 R = USK 2004-103; BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 2 RdNr 7, jeweils mwN; vgl auch Beschluss vom 5.10.2005 - B 1 KR 42/05 B, bestätigt durch BVerfG vom 9.1.2006 - 1 BvR 2344/05).

    Vor allem setzt sie sich überhaupt nicht mit bereits vorliegender einschlägiger BSG-Rechtsprechung zur Versorgung mit Zahnimplantaten auseinander, auf die das LSG auch zT in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat (vgl ferner zB BSG, Urteil vom 13.7.2004 - B 1 KR 37/02 R = USK 2004-103), und macht nicht deutlich, dass trotz dieser Rechtsprechung noch Klärungsbedarf im Grundsätzlichen fortbesteht.

  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 9/02 R

    Zahnersatz - Implantat - implantologische Leistung - Folgebehandlung -

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Zudem hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V und die darauf beruhenden Richtlinien auch in den Fällen als Rechtsgrundlage heranzuziehen sind und verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, in denen die gesetzlich ausgeschlossene Art der Zahnersatzversorgung die einzig medizinisch sinnvolle Leistung wäre (zB BSG, Urteil vom 13.7.2004 - B 1 KR 37/02 R = USK 2004-103; BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 2 RdNr 7, jeweils mwN; vgl auch Beschluss vom 5.10.2005 - B 1 KR 42/05 B, bestätigt durch BVerfG vom 9.1.2006 - 1 BvR 2344/05).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Wer sich darauf beruft, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG eine Rechtsfrage formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Wer sich darauf beruft, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG eine Rechtsfrage formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Wer sich darauf beruft, muss gemäß § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG eine Rechtsfrage formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Sie müsste hierzu im Hinblick auf die Regelung des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG - neben den bezeichneten Beweisanträgen - folgende Punkte enthalten: (1) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (2) Darlegung der von dem Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf dem angeblich fehlerhaften Unterlassen der Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34).
  • BSG, 05.10.2005 - B 1 KR 42/05 B
    Auszug aus BSG, 03.09.2008 - B 1 KR 42/08 B
    Zudem hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits entschieden, dass § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V und die darauf beruhenden Richtlinien auch in den Fällen als Rechtsgrundlage heranzuziehen sind und verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, in denen die gesetzlich ausgeschlossene Art der Zahnersatzversorgung die einzig medizinisch sinnvolle Leistung wäre (zB BSG, Urteil vom 13.7.2004 - B 1 KR 37/02 R = USK 2004-103; BSG SozR 4-2500 § 28 Nr. 2 RdNr 7, jeweils mwN; vgl auch Beschluss vom 5.10.2005 - B 1 KR 42/05 B, bestätigt durch BVerfG vom 9.1.2006 - 1 BvR 2344/05).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 1 KR 42/08   

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https://dejure.org/2008,34715
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2008 - L 1 KR 42/08 (https://dejure.org/2008,34715)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2008 - L 1 KR 42/08 (https://dejure.org/2008,34715)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2008 - L 1 KR 42/08 (https://dejure.org/2008,34715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Kostenübernahme für künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode, Verfassungsmäßigkeit der Eigenbeteiligung

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